10.000-Häuser-Programm: PV-Speicher-Programm
Grundsätzliche Fördervoraussetzungen
Im Jahr 2020/21 noch
10308
Anträge übrig*
BITTE BESTÄTIGEN SIE, DASS FOLGENDE FÖRDERVORAUSSETZUNGEN ERFÜLLT SIND:
Zum Zeitpunkt der elektronischen Antragstellung wurde noch kein Auftrag für die zu installierende Anlagentechnik erteilt.
Hilfe1
Es handelt sich beim Batteriespeicher und der PV-Anlage jeweils um eine Erst- oder Ergänzungsinstallationen von Neuanlagen.
Hilfe1
Das Gebäude umfasst maximal zwei Wohneinheiten (Ein- und Zweifamilienhäuser), wobei mindestens eine Wohneinheit selbstbewohnt sein muss.
Hilfe1
Der/Die Antragsteller/-in ist eine natürliche Person.
Hilfe1
Der/Die Antragsteller/-in ist spätestens bei Einreichung des Verwendungsnachweises (Mit-)Eigentümer/-in des Gebäudes.
Hilfe1
Das Gebäude ist aktuell oder spätestens bei Einreichung des Verwendungsnachweises der Erstwohnsitz des Antragstellers/der Antragstellerin.
Hilfe1
Der/Die Antragsteller/-in trägt alle förderrelevanten Investitionskosten.
Hilfe1
Für das zu installierende PV-Speicher-System wurde keine Förderung über den TechnikBonus T3 im Programmteil EnergieSystemHaus beantragt.
Hilfe1
* Für das Jahr 2021 wird der Zähler in zwei Schritten hochgesetzt: Zum Jahreswechsel auf der Basis einer vorläufigen Haushaltsführung und in einem zweiten Schritt nach Verabschiedung des Jahreshaushalts 2021.
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